• Das deutsche Sprachdiplom der Kulturministerkonferenz (DSD I / DSD II)

    DSD

    Als ein Nachweis für die deutsche Sprache gilt das Deutsche Sprachdiplom der Kulturministerkonferenz oft als Deutsches Sprachdiplom oder DSD abgekürzt). Dies ist eine Sprachprüfung für Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache, die nach dem schulischen Deutschunterricht abgelegt werden kann.

    Der zentrale Unterschied des Deutschen Sprachdiploms zu anderen Sprachzertifikaten besteht in der schulischen Einbindung der Teilnehmer. Die Teilnahme an der Sprachprüfung ist kostenlos.

    Das Deutsche Sprachdiplom 1 - DSDI (Stufe GER A2/B1) bildet für Ausländer in Deutschland die Voraussetzung für den Besuch eines Studienkollegs, das Deutsche Sprachdiplom 2 - DSDII (Stufe GER B2/C1) die Voraussetzung für das Studium an einer Hochschule.

    Das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz enthält vier gleich gewichtete Prüfungsteile, und zwar Hör- und Leseverstehen mit abgestuften Subtests, die vom globalen über das selektive zum detaillierten Verstehen gehen sowie die schriftliche und die mündliche Kommunikation, deren Aufgaben an zeitgemäße Lernformen und Fertigkeiten angepasst werden. Die Aufgabe zur mündlichen Kommunikation enthält eine verpflichtende Projektarbeit und eine Präsentation.

    Während der Vorbereitung trainierst du deine Lese- und Hörkompetenz und übst einen Beitrag für eine Schülerzeitung in deutscher Sprache zu verfassen. Weiterhin lernst du verschiedene Präsentationstechniken kennen und erarbeitest selbstständig eine Präsentation für die mündliche Prüfung.